

Vermietung von Instrumenten
Mietbeginn und Mietdauer
Die Mindestmietdauer beträgt 6 Monate. Der Vertrag kann beliebig oft um weitere 6 Monate verlängert werden.
Der Vertrag kann von beiden Vetragsparteien jeweils nach Ablauf der Halbjahresmiete aufgelöst werden.
*keine Mieterstattung bei vorzeitiger Rückgabe des Mietinstrumentes
Anrechnung der Miete beim Kauf eines neuen Instrumentes
Die erste Halbjahresmiete wird zu 50%, die zweite Halbjahresmiete zu 33% beim Kauf eines neuen Instrumentes angerechnet.
Die Kaufsumme des neuen Instrumentes muss min. dem Wert des Mietinstrumenten Sets entsprechen.
*Die Mietanrechnung ist nicht übertragbar und direkt nach Ablauf der Miete einzuziehen. *Ausgenommen sind Sondernachlässe, Occasion sowie Aktionen.
*Anrechnung bis max. 25% des Kaufpreises des neuen Instruments.
weitere Bestimmungen
Der Mieter hat das Instrument mit Sorgfalt zu behandeln.
Servicearbeiten und/oder Reparaturen am Mietinstrument dürfen ausschliesslich durch Montana Music Wil ausgeführt werden.
Untermiete und Ausleihen an Dritte ist nicht gestattet.
Kontakt
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